Wirtschaftsrecht/Diritto
Commerciale - Neudefinition der KMU durch EU-Kommission
Wirtschafts-
und Handelsrecht
Diritto Commerciale
Neudefinition der KMU durch EU-Kommission
Maßgeblich für die Einstufung als Kleinstunternehmen bzw.
als ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) ist die Empfehlung
der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003, die zum 01.01.2005
die KMU neu definiert hat. Danach gilt jetzt: · Kleinstunternehmen
sind Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter (unverändert)
und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens
2 Mio. EUR (vorher nicht definiert) haben. · Kleine Unternehmen
sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter (unverändert)
und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Mio. (vorher 7 Mio.)
oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. EUR (vorher
5 Mio.) haben. · Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die
weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens
50 Mio. EUR (vorher 40 Mio.) oder eine Jahresbilanzsumme von
höchstens 43 Mio. EUR (vorher 27 Mio.) haben. Wer ist betroffen?
Da sind zunächst einmal alle KMU, die Fördermittel beantragen
möchten und an der neuen Definition gemessen werden.
Die neue KMU-Definition der EU-Kommission kommt in allen ERP
(European Recovery Program) - und KfW-Kreditprogrammen zur
Anwendung, die die KMU-Eigenschaft des Antragstellers voraussetzen,
bspw. Regionalförderprogramme, Unternehmerkapital/Kapital
für Gründung oder etwa Unternehmerkapital/Kapital für Wachstum
usw. Zielsetzung der neuen KMU-Definition Warum eine neue
KMU-Definition? Auffallend ist zunächst die spürbare Erhöhung
des Umsatzschwellenwertes, die eher eine Ausrichtung auf größere
Unternehmen nahe legen könnte. Aber: Wichtiger bei der KMU-Neudefinition
ist die jetzt viel klarer vorliegende Definition von "verbunden
Unternehmen" (VU) und "beteiligten Unternehmen" (BU).
Damit werden die KMU wesentlich praxisnäher definiert, denn
die KMU-typischen Problematiken (fehlendes Eigenkapital, fehlende
Ressourcen um neue Wege zu gehen, fehlendes Modernisierungskapital,
fehlende Forschungsgelder usw.) liegen bei manchem Kleinunternehmen
aufgrund großer Fremdbeteiligungen (Beispiel: 100 % Tochter)
eigentlich nicht vor. In den Empfehlungen der EU-Kommission
wird ausdrücklich zwischen KMU, die eine über Verbundene Unternehmen
erreichte "starke Wirtschaftskraft" verfügen und den "echten"
KMU unterschieden.
Die Fördermittel für KMU tatsächlich auch dort ankommen zu
lassen, wo sie benötigt werden, war daher Ziel dieser Änderung.
Netzwerkarbeit Unterhalb dieser von "harten" Fakten bestimmten
Ebene gibt es aber noch eine weitere, die leider immer wieder
übersehen oder deren Reichweite unterschätzt wird: Netzwerkarbeit.
Dass dies auch auf europäischer Ebene erkannt worden ist,
zeigt die damalige Presseerklärung zum Thema aus dem Jahre
2003, in der ausdrücklich die "Zusammenarbeit und Clusterbildung
unabhängiger Unternehmen" angesprochen und gewünscht wurde.
Denn die Netzwerkarbeit wird in den Maßen zunehmen, wie eigenständige
Unternehmen sich EU-weit engagieren.
© 2004 Mario Prudentino
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