Arbeitsrecht/Diritto
del lavoro
TFR - Trattamento
di fine rapporto
I. Trattamento di Fine Rapporto (TFR)
Der Zahlungsanspruch entsteht bei jedem Beschäftigungsverhältnis.
Es handelt sich um einen öffentlich-rechtlich geregelten Zusatzanspruch
zur Altersversorgung und ist nicht verhandelbar.
Der Anspruch ist mit einer Entgeltumwandlung nach § 1a Betriebsrentengesetz
(BetrAVG) vergleichbar (mehr zur deutschen betrieblichen
Altersversorgung hier) Diese Abfindung ist auch nicht
vergleichbar mit dem Abfindungsanspruch aus dem neuen § 1a
KSchG.
Arbeitnehmer haben in Italien in jedem Fall einen Anspruch
auf einen Trennungsabschlag gemäß Art. 2120 Codice Civile.
Daher kommt es auch nicht auf den Grund der Trennung an. Der
TFR ist „bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses“ (Art.
2120 CC) geschuldet.
Die Mittel für den TFR müssen bei Kapitalgesellschaften als
Rückstellung für künftige Gesellschaftsverbindlichkeiten bereits
bilanziert worden sein. Bei der Auszahlung des TFR entstehen
also keine Kosten, sondern Liquiditätsabfluss. Der TFR nimmt
Bezug auf die Gehaltshöhe, die der Beschäftigte erhalten hat.
© 2004, 2005 Mario Prudentino
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