Arbeitsrecht/Diritto
del lavoro - Legge
Biagi
Legge Biagi
- Fazit:
X. Fazit
Insgesamt muss festgehalten werden, dass die gesetzlichen
Ausgestaltungen der einzelnen Arbeitsvertragstypen nicht unbedingt
etwas über die tatsächliche Umsetzung aussagt.
Wie in Italien üblich, wird die nähere Ausgestaltung
den Tarifvertragsparteien überlassen, so dass jeweils
zu überprüfen bleibt, wie der jeweilige Stand der
Regelungen ist. Die Kontrolle vieler arbeitsrechtlicher Regelungen
verbleibt damit weiterhin bei den Verbänden.
Die Kompetenzverteilung und die juristischen Einordnung der
einzelnen Arbeitsverhältnissen bleibt teilweise unklar.
© 2004, 2005 Mario Prudentino
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