Arbeitsrecht/Diritto
del lavoro
Collegato lavoro
2010 Italien „Collegato Lavoro“: Weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht beschlossen
In Italien ist der so genannte „Collegato Lavoro alla manovra finanziaria (DDL 1441-quater)”, also ein “Zusatzgesetz zum Arbeitsrecht”, verabschiedet worden, das weitreichende Folgen nach sich zieht.
Ein erster Versuch der Verabschiedung fand schon im März 2010 statt. Allerdings erwies sich das Gesetz als so sperrig und umständlich formuliert, dass der Staatspräsident Giorgio Napolitano („nicht erkennbar und nicht verständlich“) die Unterschrift verweigerte. Nun ist die bereinigte Version verabschiedet worden und steht kurz vor der Veröffentlichung. Das Gesetz hebt sich erheblich von sonstigen Änderungsgesetzen ab und führt eine Reihe von weitreichenden Änderungen ein, die teilweise als revolutionierend für das italienische Arbeitsrecht gelten müssen. Hier seien nur einige Beispiele erwähnt:
Zunächst einmal wird der obligatorische Schiedsversuch („tentativo di conciliazione“) zu einem freiwilligen. Das heißt, dass Streitigkeiten auch sofort vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden können. Verweigert eine Seite das Schiedsverfahren, muss der Kläger innerhalb von 60 Tagen Klage erheben.
Des Weiteren wird das „außerordentliche Schiedsverfahren“ („arbitrato“) eingeführt, welches „jederzeit“ durch die Parteien einberufen werden kann. Der Schiedsspruch ist inhaltlich unanfechtbar, kann aber wegen Formfehler angegriffen werden.
Schließlich wird eine neue maximale Frist zur Klagerhebung von 270 Tage eingeführt.
Viele weitere Änderungen wären zu erwähnen. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie dieses neue, umfangreiche Gesetz in der Praxis Anwendung finden wird. Noch fehlen erste Stellungnahmen der Behörden zur tatsächlichene Anwendung. So sind beispielsweise im Gesetz keine Übergangsregelungen zu laufenden Verfahren enthalten.
© 2010 Mario Prudentino
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