Aktuell/Attualità
- Reform italienisches Arbeitsrecht
Die Reform des italienischen Arbeitsrechts (Monti-Fornero-Reform) und die Compliance der Werkverträge
Durchführen von Werkverträgen ist in Italien seit 1941 eine spannende Angelegenheit. Die Haftung des Hauptunternehmers wird in Italien zivilrechtlich durch verschiedene Haftungsketten festgelegt, auch in der Arbeitssicheheit. Seit 2012, nämlich seit den Arbeitsmarktreformen, ist sie noch spannender geworden. Lesen Sie hierzu den Editorial im Betriebs-Berater Nr. 33 hier.
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© 2012 Mario Prudentino
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